Kosten für Kieferorthopädie in Köln
Das Wichtigste in Kürze
Kosten beim Kieferorthopäden auf einen Blick
- Kasse bei KindernDie gesetzliche Kasse zahlt in der Regel ab KIG-Grad 3, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt.
- EigenanteilZunächst 20 Prozent, ab dem zweiten Kind 10 Prozent; nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ihn zurück.
- ErwachseneKasse nur bei schweren Fehlstellungen mit kombiniert kieferchirurgischer Behandlung, sonst in der Regel Privatleistung.
- BeihilfeErstattung je nach Beihilfevorschrift; reichen Sie den Kostenplan möglichst vor Beginn der Behandlung ein.
- Private VersicherungJe nach Tarif und Zahnspangenart bis zu 100 Prozent; den Heil- und Kostenplan vorab einreichen.
- ZahlungSelbstzahler können eine zinsfreie Ratenzahlung vereinbaren; privat getragene Kosten sind unter Umständen steuerlich absetzbar.
In drei Schritten zur Behandlung
- UntersuchungWir prüfen Zahnstellung, Kieferlage und die Funktion des Kausystems.
- KostenplanSie erhalten einen persönlichen Plan mit Behandlung, Alternativen und voraussichtlichen Kosten.
- GenehmigungBei Kassenbehandlung beginnen wir in der Regel erst nach Genehmigung durch die Kasse.
Di, Do 9 bis 13, 14 bis 18 Uhr
Die Kosten beim Kieferorthopäden hängen vom Befund, vom Alter und von Ihrer Versicherung ab. Beginnt die Behandlung bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen vor dem 18. Geburtstag und liegt die Fehlstellung mindestens bei KIG-Grad 3, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kassenbehandlung; den zunächst gezahlten Eigenanteil erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss zurück. Erwachsene, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten vorab einen persönlichen Kostenplan.
Die Kosten für Kieferorthopädie in Köln sind für viele Patientinnen und Patienten ein wichtiges Thema. Oft entstehen bereits vor dem ersten Beratungsgespräch viele Fragen.
In unseren Ratgebern lesen Sie, was Invisalign kostet und was außervertragliche Leistungen sind.
Eine pauschale Preisangabe ist jedoch nicht möglich. Denn jede Behandlung richtet sich nach dem persönlichen Befund.
In der Fachpraxis Dr. Ute Pilot in Köln-Rodenkirchen beraten wir Sie verständlich und transparent. Zunächst untersuchen wir Ihre Zahn- und Kieferstellung. Danach erklären wir Ihnen die möglichen Behandlungen und die zu erwartenden Kosten.
Wovon hängen die Kosten ab?
Mehrere Faktoren beeinflussen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Dazu gehören:
- die Art der Zahn- oder Kieferfehlstellung
- der Umfang der Behandlung
- die gewählte Behandlungsmethode
- die Dauer der Behandlung
- die verwendete Zahnspange
- die benötigten Materialien
- persönliche Wünsche an Komfort und Ästhetik
Deshalb können sich die Kosten einer festen Zahnspange von den Kosten einer losen Zahnspange unterscheiden. Auch eine Behandlung mit transparenten Alignern wird individuell geplant.
Persönlicher Kostenplan nach der Untersuchung
Am Anfang steht eine ausführliche Untersuchung. Dabei prüfen wir Ihre Zahnstellung, die Lage der Kiefer und die Funktion des Kausystems.
Anschließend erstellen wir einen persönlichen Behandlungsplan. Dieser zeigt, welche Schritte für Sie sinnvoll sind.
Danach besprechen wir den Plan gemeinsam mit Ihnen. Sie erfahren, welche Behandlung wir empfehlen und welche Alternativen es gibt. Außerdem erklären wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten.
Zahlt die Krankenkasse für die Behandlung?
Ob eine Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von verschiedenen Punkten ab. Dazu zählen das Alter, der Befund und der Versicherungsschutz.
Auch die gewählte Behandlung kann eine Rolle spielen. Deshalb sollten Sie mögliche Zuschüsse vor dem Beginn mit Ihrer Krankenkasse klären.
Gerne erklären wir Ihnen die notwendigen Unterlagen. So können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse oder privaten Versicherung einreichen.
Transparente Beratung in Köln-Rodenkirchen
Unser Ziel ist eine Behandlung, die medizinisch sinnvoll ist. Gleichzeitig berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche.
Haben Sie Fragen zu den Kosten für Kieferorthopädie in Köln? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei Dr. Ute Pilot in Köln-Rodenkirchen.
Ihren Termin können Sie telefonisch oder über unseren Online-Terminkalender vereinbaren.
Gesetzliche Krankenkassen
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, bilden eine Richtlinie der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dienen dazu, Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen einzuordnen.
Vor einer kieferorthopädischen Behandlung wird die Fehlstellung einem fünfstufigen System zugeordnet. Die Einstufung reicht von KIG 1 bis KIG 5.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel erst ab KIG 3.
Auch bei KIG 1 oder KIG 2 kann eine Behandlung aus kieferorthopädischer Sicht medizinisch sinnvoll oder notwendig sein. Die entstehenden Kosten müssen dann jedoch selbst beziehungsweise privat getragen werden.
Die Einstufung der Zahnfehlstellung erfolgt anhand genau messbarer Kriterien. Die Krankenkassen erfassen das Ergebnis. Außerdem können Gutachter die Einstufung stichprobenartig überprüfen.
KIG-Einteilung 1-5
- Grad 1: Leichte Zahnfehlstellungen. Eine Korrektur ist vor allem aus hygienischen und ästhetischen Gründen ratsam.
- Grad 2: Gering ausgeprägte Zahnfehlstellungen. Sie sollten aus hygienischen und medizinischen Gründen behandelt werden.
- Grad 3: Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen. Sie müssen aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden.
- Grad 4: Stark ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen. Sie müssen aus medizinischen Gründen dringend kieferorthopädisch behandelt werden.
- Grad 5: Extrem stark ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen. Sie müssen aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden.
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse nach dem 18. Lebensjahr
Bei Patientinnen und Patienten über 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur in bestimmten Ausnahmefällen.
Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn eine ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. In diesen Fällen muss die kieferorthopädische Behandlung mit einem kieferchirurgischen Eingriff kombiniert werden. Diese Behandlung wird als Dysgnathie-Behandlung bezeichnet.
Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen müssen gesetzlich versicherte Erwachsene in der Regel selbst bezahlen. Das gilt sowohl für transparente Aligner als auch für feste Zahnspangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zahnspange an der Innen- oder Außenseite der Zähne befestigt wird.
Zinsfreie Ratenzahlung
Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten
Eigenanteil und Beihilfe bei kieferorthopädischen Behandlungen
In unserer kieferorthopädischen Praxis in Köln informieren wir Sie ausführlich und transparent über die finanziellen Rahmenbedingungen Ihrer Behandlung.
Was bedeutet Eigenanteil in der Kieferorthopädie?
Zusätzliche Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, können ebenfalls zu einem Eigenanteil, den sogenannten außervertraglichen Leistungen, führen.
Beihilfe bei kieferorthopädischen Behandlungen
Eine frühzeitige Einreichung des Kostenplans vor Beginn der Behandlung kann helfen, Klarheit über die zu erwartende Erstattung zu erhalten.
Private Kranken- und Zusatzversicherungen
Wir empfehlen, vor Behandlungsbeginn eine Klärung mit Ihrer Versicherung vorzunehmen, um finanzielle Planungssicherheit zu erhalten. Während der laufenden Behandlung stehen wir Ihnen gerne und jederzeit bei Problemen der Kostenerstattung zur Seite und unterstützen Sie bei der Korrespondenz.
Transparente Kostenplanung in unserer Praxis in Köln
So können Sie Ihre Behandlung sowohl medizinisch als auch finanziell gut planen.
Zusammenfassung
In unserer kieferorthopädischen Praxis in Köln und Umgebung unterstützen wir Sie mit transparenter Beratung, klarer Kostenaufstellung und individueller Planung, damit Sie Ihre Entscheidung gut informiert und mit Sicherheit treffen können.
Private Krankenkassen
Kosten beim Kieferorthopäden: Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel, wenn sie vor dem 18. Geburtstag beginnt und die Fehlstellung mindestens in KIG-Grad 3 eingestuft wird. Übernommen wird dann die medizinisch notwendige Behandlung nach dem Leistungskatalog der Kassen. Zunächst tragen Sie einen Eigenanteil, den Sie nach erfolgreichem Abschluss zurückerhalten.
Vor dem Beginn reichen wir einen Behandlungsplan bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Behandlung beginnt in der Regel erst, wenn die Kasse ihn genehmigt hat. So wissen Sie vorher, welche Kosten übernommen werden.
| Situation | Wer zahlt in der Regel? |
|---|---|
| Gesetzlich versichert, Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag, KIG 3 bis 5 | Krankenkasse; Eigenanteil von 20 % bzw. 10 %, Rückerstattung nach erfolgreichem Abschluss |
| Gesetzlich versichert, Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag, KIG 1 oder 2 | Selbst bzw. Zahnzusatzversicherung je nach Tarif |
| Gesetzlich versichert, ab 18 | Selbst; Ausnahme: kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung |
| Zusatzleistungen über die Kassenleistung hinaus | Selbst, nach schriftlicher Vereinbarung |
| Privat versichert oder beihilfeberechtigt | Je nach Tarif und Beihilfevorschriften |



Der Eigenanteil bei der Zahnspange: 20 Prozent, beim zweiten Kind 10 Prozent
Der Eigenanteil beträgt bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen in der Regel 20 Prozent der Kassenleistung, für das zweite und jedes weitere gleichzeitig behandelte Kind 10 Prozent. Die übrigen 80 bzw. 90 Prozent rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.
Wie zahlen Sie den Eigenanteil?
Den Eigenanteil zahlen Sie in der Regel in Teilbeträgen während der Behandlung, meist einmal im Quartal. Die Rechnung hierzu erhalten Sie jeweils zum Ende des Quartals per Post oder E-Mail. Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege auf.
Wann bekommen Sie den Eigenanteil zurück?
Den Eigenanteil erstattet Ihnen die Krankenkasse, wenn die Behandlung im geplanten Umfang erfolgreich abgeschlossen ist. Dafür stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über den Abschluss aus, die Sie zusammen mit den Belegen bei der Kasse einreichen. Wird die Behandlung vorzeitig abgebrochen, entfällt die Rückerstattung in der Regel. Deshalb ist die regelmäßige Mitarbeit, etwa das Tragen der Spange und das Einhalten der Kontrolltermine, auch finanziell wichtig.
Der Eigenanteil bezieht sich nur auf die Kassenleistung. Zusatzleistungen, die Sie selbst wählen, erstattet die Kasse nicht.
KIG: Wie die Einstufung bei der Untersuchung abläuft
Die KIG-Einstufung nehmen wir bei der Untersuchung vor, indem wir die Fehlstellung anhand fester Messwerte bestimmen. Bewertet werden zum Beispiel der Abstand zwischen oberen und unteren Schneidezähnen, ein Kreuzbiss, Engstände oder fehlende Zähne. Entscheidend ist der Befund mit dem höchsten Grad.
Liegt das Ergebnis bei KIG 3 oder höher, beantragen wir die Kassenleistung. Bei KIG 1 oder 2 kann eine Behandlung trotzdem sinnvoll sein; die Kosten tragen Sie dann selbst. In beiden Fällen erklären wir Ihnen das Ergebnis und die Möglichkeiten in Ruhe. Manchmal ist es auch sinnvoll, einen späteren Kontrolltermin abzuwarten, weil sich der Befund im Wachstum noch verändert.
Was zahlt die Beihilfe beim Kieferorthopäden?
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, den sogenannten Bemessungssatz; den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung. Der Bemessungssatz liegt häufig zwischen 50 und 80 Prozent, je nach Dienstherr, Familienstand und Zahl der Kinder.
Für Beamtinnen und Beamte und ihre Kinder ist wichtig:
- Viele Beihilfestellen verlangen den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung. Reichen Sie ihn deshalb frühzeitig ein.
- Bei Kindern und Jugendlichen ist die Behandlung in der Regel beihilfefähig, wenn sie vor dem 18. Geburtstag beginnt.
- Bei Erwachsenen ist die Kieferorthopädie häufig nur in Ausnahmefällen beihilfefähig, zum Beispiel bei schweren Kieferanomalien mit kieferchirurgischer Behandlung.
- Aufwendige Verfahren wie Aligner oder Lingualtechnik werden nicht immer in voller Höhe anerkannt. Klären Sie den Umfang vorab mit Beihilfestelle und Versicherung.
Den Kostenplan und die Unterlagen für die Einreichung erhalten Sie von uns.
Zahnspange Kosten: Kassenleistung und Zusatzleistungen
Die Kasse bezahlt eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung; was darüber hinausgeht, können Sie als Zusatzleistung wählen und selbst bezahlen. Dazu gehören zum Beispiel zahnfarbene Brackets, besonders flexible Bögen, eine digitale Planung oder zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung.
Solche Leistungen vereinbaren wir mit Ihnen vorab schriftlich, mit allen Kosten. Sie entscheiden in Ruhe, was Sie wünschen; die Kassenbehandlung bleibt auch ohne Zusatzleistungen möglich.
Was dazugehört, erklären wir im Ratgeber außervertragliche Leistungen in der Kieferorthopädie. Mit welchen Kosten Sie bei durchsichtigen Schienen rechnen können, lesen Sie unter Was kostet Invisalign?
Wie kann ich in der Praxis bezahlen?
In unserer Praxis können Sie bar, mit Debitkarte (EC), mit Kreditkarte oder per Überweisung bezahlen.
Zur transparenten und individuellen Kostenberatung kommen Familien und Erwachsene aus Rodenkirchen und dem ganzen Kölner Süden zu uns, etwa aus Sürth, Weiß, Rondorf, Brühl, Hürth, Marienburg, Bayenthal und Porz.
Häufige Fragen zu Kosten und Eigenanteil beim Kieferorthopäden
Das hängt von Versicherung, Befund und Methode ab: Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen mit Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag und KIG 3 oder höher tragen Sie zunächst nur den Eigenanteil von 20 bzw. 10 Prozent, den Sie nach erfolgreichem Abschluss zurückerhalten. Für Selbstzahler richtet sich der Preis nach Befund, Methode und Dauer. Eine Behandlung mit fester Zahnspange kostet in unserer Praxis ab cica 5000 Euro. Den genauen Betrag nennt Ihnen der Kostenplan nach der Untersuchung; auf Wunsch ist eine zinsfreie Ratenzahlung möglich.
Den Eigenanteil bekommen Sie zurück, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist und Sie der Krankenkasse unsere Bescheinigung über den Abschluss mit den Zahlungsbelegen einreichen. Das ist in der Regel nach der aktiven Behandlungsphase der Fall, also häufig erst nach Ablauf der beantragen Behandlungsquartale. Bei einer Frühbehandlung liegt die Dauer bei 6 Quartalen und bei einer Hauptbehandlung bei 12 Quartalen. Heben Sie deshalb alle Rechnungen gut auf.
Für das zweite und jedes weitere Kind, das gleichzeitig behandelt wird, sinkt der Eigenanteil in der Regel auf 10 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Kinder mit ihren Eltern im selben Haushalt leben und die Behandlungen sich zeitlich überschneiden. Auch dieser Anteil wird nach erfolgreichem Abschluss erstattet.
Ja, in der Regel: Entscheidend ist der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag, eine genehmigte Behandlung wird dann bis zum Abschluss weiter übernommen. Wer kurz vor dem 18. Geburtstag steht, sollte die Untersuchung deshalb nicht aufschieben.
Das hängt von der Beihilfestelle und vom Befund ab; teils werden Aligner nur bis zur Höhe einer herkömmlichen Behandlung anerkannt. Reichen Sie den Kostenplan deshalb vor Beginn bei Beihilfe und privater Versicherung ein. Mehr dazu im Ratgeber Invisalign-Kosten und Erstattung.
Das sagen unsere Patientinnen und Patienten
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Mit der Behandlung und dem Ergebniss sind wir und unserer Zahnarzt absolut zufrieden.
Klare Empfehlung!!!
Außerdem eine sehr schöne Praxis mit tollen Büchern im Wartezimmer!
Bis zum nächsten Kind!
Familie Jaeger
Das gesamte Team ist ausgesprochen freundlich, hilfsbereit und herzlich. Man wird jederzeit kompetent beraten und merkt sofort, dass hier viel Erfahrung und Professionalität vorhanden sind.
Besonders positiv fand ich die sorgfältige Behandlung und den respektvollen Umgang mit den Patienten. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden und kann die Praxis von Dr. Ute Pilot und ihr Team uneingeschränkt weiterempfehlen.



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