Kosten für kieferorthopädische Behandlung in Köln
Kosten für
Kieferorthopädie in Köln
GESETZLICHE KRANKENKASSEN - Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr
Die sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppe – KIG genannt – ist eine Richtlinie der gesetzlichen Krankenkassen für die kieferorthopädische Einteilung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Vor einer kieferorthopädischen Behandlung findet eine Einteilung der Zahn- und Kieferfehlstellung in dieses 5-Stufen-Systems statt. Die Übernahme der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkasen findet erst ab der KIG-Stufe 3 statt. Auch wenn aus kieferorthopädischer Sicht eine Behandlung der Gruppen 1 bis 2 medizinisch notwendig ist, müssen die Kosten für die Behandlung selbst beziehungsweise privat getragen werden. Die Einstufung der Zahnfehlstellungen erfolgt nach exakt messbaren Kriterien, wird von den Krankenkassen registriert und stichprobenartig von Gutachtern überprüft.
KIG-Einteilung 1-5
Grad 2: Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, welche aus hygienischen und medizinischen Gründen behandelt werden sollten
Grad 3: Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen
Grad 4: Strakt ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch dringend behandelt werden müssen
Grad 5: Extrem stark Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse nach dem 18. Lebensjahr
Zinsfreie Ratenzahlung
Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten
Private Krankenkassen
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Master of Science KFO
Maternusstraße 44
50996 Köln-Rodenkirchen
Öffnungszeiten
Mo 09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr
Di 09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr
Mi 09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr
Do 09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr