Stark ausgeprägte, knöchern bedingte Fehlstellungen können zu starken funktionellen Einschränkungen und damit einhergehend zu einem hohen Leidensdruck führen. In einigen Fällen ist die rein konservative Therapie nicht immer ausreichend und es kann eine kombiniert kieferorthopädisch- kieferchirurgische Behandlung notwendig werden.
In enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen betreuen wir Sie in allen Schritten dieser kombinierten Behandlung. Von der transparenten und ausführlichen Beratung, über die präzise Therapieplanung bis hin zur Durchführung des operativen Eingriffs durch unsere chirurgischen Partner und die kieferorthopädische Betreuung vor, während und nach dem operativen Eingriff.
Dringlichkeit und erhöhte Indikation besteht, wenn ein Behandlungsbeginn nach dem Wachstumsabschluss erfolgt, wenn funktionell einschränkende Fehlbisse und Asymmetrien auftreten oder eine deutliche Änderung des Profils gewünscht wird. Zum einen können diese Probleme teils kosmetisch sein, zum anderen haben Sie einen großen Einfluss auf die Gesundheit und das persönliche Wohlbefinden.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die individuellen Möglichkeiten, die Risiken, den Ablauf und eventuelle Alternativen. Ihre Praxis für Kieferorthopädie in Köln Rodenkirchen steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
Unsere Behandlungsschwerpunkte in Köln
Unsichtbare Zahnspangen
INVISALIGN®
HERAUSNEHMBAR
Vorausschauend
Individuell
Transparent
Sanft
LINGUALTECHNIK
INNENLIEGEND
Komfortabel
Unsichtbar
Individuell
Präzise
KERAMIK BRACKETS
FESTSITZEND
Selbstlegierend
Unauffällig
Schonend
Effektiv
Gefragt – Gesagt
FAQ: Kombinationstherapie
Bei welchen Anomalien ist eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung indiziert?
Zu den schweren Kieferanomalien gehören
- angeborene Missbildungen des Gesichts und der Kiefer wie zum Beispiel die Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte,
- Fehlbisse, die durch Fehlstellung von Ober-/Unterkiefer verursacht sind (skelettale Dysgnathien) oder
- verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen,
die mindestens den kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 zugeordnet sind und einer kieferchirurgischen Behandlung bedürfen. Ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, besprechen wir gerne in einem ersten Beratungsgespräch.
Bei welchen Fehlstellungen beteiligt sich die Krankenkenkasse auch nach dem 18. Lebensjahr?
Die Krankenkasse beteiligt sich bei angeborenen Missbildungen des Gesichts und der Kiefer wie zum Beispiel die Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte, bei Fehlbissen, die durch Fehlstellung von Ober-/Unterkiefer verursacht sind (skelettale Dysgnathien) oder beo verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen, die mindestens den kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 aufweisen, an den Kosten.
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Master of Science KFO
Maternusstraße 44
50996 Köln-Rodenkirchen
Öffnungszeiten
Mo 09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr
Di 09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr
Mi 09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr
Do 09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr