Kosten für kieferorthopädische Behandlung in Köln

Kosten für

Kieferorthopädie in Köln

GESETZLICHE KRANKENKASSEN - Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr

Die sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppe – KIG genannt – ist eine Richtlinie der gesetzlichen Krankenkassen für die kieferorthopädische Einteilung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Vor einer kieferorthopädischen Behandlung findet eine Einteilung der Zahn- und Kieferfehlstellung in dieses 5-Stufen-Systems statt. Die Übernahme der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkasen findet erst ab der KIG-Stufe 3 statt. Auch wenn aus kieferorthopädischer Sicht eine Behandlung der Gruppen 1 bis 2 medizinisch notwendig ist, müssen die Kosten für die Behandlung selbst  beziehungsweise privat getragen werden. Die Einstufung der Zahnfehlstellungen erfolgt nach exakt messbaren Kriterien, wird von den Krankenkassen registriert und stichprobenartig von Gutachtern überprüft.

KIG-Einteilung 1-5
Grad 1: Leichte Zahnfehlstellungen, deren Korrektur eher aus hygienischen und ästhetischen Gründen ratsam ist

Grad 2: Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, welche aus hygienischen und medizinischen Gründen behandelt werden sollten

Grad 3: Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen

Grad 4: Strakt ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch dringend behandelt werden müssen

Grad 5: Extrem stark Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen

 

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse nach dem 18. Lebensjahr
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Patienten über 18 Jahre werden nur in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. In ausgeprägten Behandlungsfällen, in denen eine kieferorthopädische Therapie mit einer kieferchirurgischen Behandlung kombiniert werden muss (Dysgnathie-Behandlung), erfolgt auch nach dem 18. Lebensjahr noch eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen. Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen, ob mit durchsichtigen Alignern oder einer festen Zahnspange von innen oder außen, müssen von gesetzlich versicherten Patienten über 18 Jahre privat bezahlt werden.
Zinsfreie Ratenzahlung
Die Fachpraxis für Kieferorthopädie Dr. Ute Pilot bietet allen Patienten, welche die Behandlung selbst beziehungsweise privat zahlen müssen eine zinsfreie Ratenzahlung an. Dies besprechen wir bei der Beratung persönlich und stets individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten
Privat getragene Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können als ,,außerordentliche Belastung“ als Gesundheitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Individuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Private Krankenkassen
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden von den privaten Versicherungen, in Abhängigkeit ihres individuellen Tarifes und in Abhängigkeit der gewählten Zahnspangenart, bis zu 100 % übernommen. Vor einer kieferorthopädischen Behandlung erstellen wir einen individuellen Heil- und Kostenplan, welchen Sie zur Überprüfung der Kostenerstattung vor der Behandlung bei der privaten Versicherung einreichen.
Dr. med. dent. Ute Pilot

Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Master of Science KFO
Maternusstraße 44
50996 Köln-Rodenkirchen

Öffnungszeiten 

Mo 09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr
Di   09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr
Mi  09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr
Do  09 - 13 Uhr I 14 - 18 Uhr