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Kosten für Kiefer­orthopädie in Köln

Die Kosten für Kieferorthopädie in Köln sind für viele Patientinnen und Patienten ein wichtiges Thema. Oft entstehen bereits vor dem ersten Beratungsgespräch viele Fragen.

Eine pauschale Preisangabe ist jedoch nicht möglich. Denn jede Behandlung richtet sich nach dem persönlichen Befund.

In der Fachpraxis Dr. Ute Pilot in Köln-Rodenkirchen beraten wir Sie verständlich und transparent. Zunächst untersuchen wir Ihre Zahn- und Kieferstellung. Danach erklären wir Ihnen die möglichen Behandlungen und die zu erwartenden Kosten.

Wovon hängen die Kosten ab?

Mehrere Faktoren beeinflussen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Dazu gehören:

  • die Art der Zahn- oder Kieferfehlstellung
  • der Umfang der Behandlung
  • die gewählte Behandlungsmethode
  • die Dauer der Behandlung
  • die verwendete Zahnspange
  • die benötigten Materialien
  • persönliche Wünsche an Komfort und Ästhetik

Deshalb können sich die Kosten einer festen Zahnspange von den Kosten einer losen Zahnspange unterscheiden. Auch eine Behandlung mit transparenten Alignern wird individuell geplant.

Persönlicher Kostenplan nach der Untersuchung

Am Anfang steht eine ausführliche Untersuchung. Dabei prüfen wir Ihre Zahnstellung, die Lage der Kiefer und die Funktion des Kausystems.

Anschließend erstellen wir einen persönlichen Behandlungsplan. Dieser zeigt, welche Schritte für Sie sinnvoll sind.

Danach besprechen wir den Plan gemeinsam mit Ihnen. Sie erfahren, welche Behandlung wir empfehlen und welche Alternativen es gibt. Außerdem erklären wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten.

Zahlt die Krankenkasse für die Behandlung?

Ob eine Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von verschiedenen Punkten ab. Dazu zählen das Alter, der Befund und der Versicherungsschutz.

Auch die gewählte Behandlung kann eine Rolle spielen. Deshalb sollten Sie mögliche Zuschüsse vor dem Beginn mit Ihrer Krankenkasse klären.

Gerne erklären wir Ihnen die notwendigen Unterlagen. So können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse oder privaten Versicherung einreichen.

Transparente Beratung in Köln-Rodenkirchen

Unser Ziel ist eine Behandlung, die medizinisch sinnvoll ist. Gleichzeitig berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche.

Haben Sie Fragen zu den Kosten für Kieferorthopädie in Köln? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei Dr. Ute Pilot in Köln-Rodenkirchen.

Ihren Termin können Sie telefonisch oder über unseren Online-Terminkalender vereinbaren.

Gesetzliche Krankenkassen

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr
GESETZLICHE KRANKENKASSEN – Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, bilden eine Richtlinie der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dienen dazu, Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen einzuordnen.

Vor einer kieferorthopädischen Behandlung wird die Fehlstellung einem fünfstufigen System zugeordnet. Die Einstufung reicht von KIG 1 bis KIG 5.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel erst ab KIG 3.

Auch bei KIG 1 oder KIG 2 kann eine Behandlung aus kieferorthopädischer Sicht medizinisch sinnvoll oder notwendig sein. Die entstehenden Kosten müssen dann jedoch selbst beziehungsweise privat getragen werden.

Die Einstufung der Zahnfehlstellung erfolgt anhand genau messbarer Kriterien. Die Krankenkassen erfassen das Ergebnis. Außerdem können Gutachter die Einstufung stichprobenartig überprüfen.

KIG-Einteilung 1-5

  • Grad 1: Leichte Zahnfehlstellungen. Eine Korrektur ist vor allem aus hygienischen und ästhetischen Gründen ratsam.
  • Grad 2: Gering ausgeprägte Zahnfehlstellungen. Sie sollten aus hygienischen und medizinischen Gründen behandelt werden.
  • Grad 3: Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen. Sie müssen aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden.
  • Grad 4: Stark ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen. Sie müssen aus medizinischen Gründen dringend kieferorthopädisch behandelt werden.
  • Grad 5: Extrem stark ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen. Sie müssen aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden.

Kosten­übernahme der gesetzlichen Kranken­kasse nach dem 18. Lebensjahr

Bei Patientinnen und Patienten über 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn eine ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. In diesen Fällen muss die kieferorthopädische Behandlung mit einem kieferchirurgischen Eingriff kombiniert werden. Diese Behandlung wird als Dysgnathie-Behandlung bezeichnet.

Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen müssen gesetzlich versicherte Erwachsene in der Regel selbst bezahlen. Das gilt sowohl für transparente Aligner als auch für feste Zahnspangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zahnspange an der Innen- oder Außenseite der Zähne befestigt wird.

Zinsfreie Ratenzahlung

Die Fachpraxis für Kieferortho­pädie Dr. Ute Pilot bietet allen Patienten, welche die Behand­lung selbst beziehungsweise privat zahlen müssen eine zinsfreie Ratenzahlung an. Dies besprechen wir bei der Beratung persönlich und stets individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

Steuerliche Absetzbarkeit von Gesund­heits­kosten

Privat getragene Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können als „außerordentliche Belastung“ als Gesundheits­kosten steuerlich geltend gemacht werden. Individuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Private Krankenkassen

Die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung werden von den privaten Versicherungen, in Abhängigkeit ihres individuellen Tarifes und in Abhängigkeit der gewählten Zahnspangenart, bis zu 100 % übernommen. Vor einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung erstellen wir einen individuellen Heil- und Kostenplan, welchen Sie zur Überprüfung der Kosten­erstattung vor der Behandlung bei der privaten Versicherung einreichen.