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Kosten für kieferorthopädische Behandlung in Köln

Kosten für Kieferorthopädie in Köln

Gesetzliche Krankenkassen

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr
GESETZLICHE KRANKENKASSEN – Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr
Die sogenannte kiefer­ortho­pädische Indikations­gruppe – KIG genannt – ist eine Richtlinie der gesetzlichen Krankenkassen für die kieferorthopädische Einteilung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Vor einer kiefer­orthopädischen Behandlung findet eine Einteilung der Zahn- und Kieferfehlstellung in dieses 5-Stufen-Systems statt. Die Übernahme der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung durch die gesetzlichen Kranken­kassen findet erst ab der KIG-Stufe 3 statt. Auch wenn aus kieferorthopädischer Sicht eine Behandlung der Gruppen 1 bis 2 medizinisch notwendig ist, müssen die Kosten für die Behandlung selbst beziehungs­weise privat getragen werden. Die Einstufung der Zahnfehl­stellungen erfolgt nach exakt messbaren Kriterien, wird von den Krankenkassen registriert und stichprobenartig von Gutachtern überprüft.

KIG-Einteilung 1-5

Grad 1: Leichte Zahnfehlstellungen, deren Korrektur eher aus hygienischen und ästhetischen Gründen ratsam ist

Grad 2: Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, welche aus hygienischen und medizinischen Gründen behandelt werden sollten

Grad 3: Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen

Grad 4: Strakt ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch dringend behandelt werden müssen

Grad 5: Extrem stark Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen

Kosten­übernahme der gesetzlichen Kranken­kasse nach dem 18. Lebensjahr

Die Kosten einer kieferortho­pädischen Behandlung bei Patienten über 18 Jahre werden nur in bestimmten Ausnahme­fällen übernommen. In ausge­prägten Behandlungs­fällen, in denen eine kieferortho­pädische Therapie mit einer kiefer­chirurgischen Behandlung kombiniert werden muss (Dysgnathie-Behandlung), erfolgt auch nach dem 18. Lebensjahr noch eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen. Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen, ob mit durch­sichtigen Alignern oder einer festen Zahnspange von innen oder außen, müssen von gesetzlich versicherten Patienten über 18 Jahre privat bezahlt werden.

Zinsfreie Ratenzahlung

Die Fachpraxis für Kieferortho­pädie Dr. Ute Pilot bietet allen Patienten, welche die Behand­lung selbst beziehungsweise privat zahlen müssen eine zinsfreie Ratenzahlung an. Dies besprechen wir bei der Beratung persönlich und stets individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

Steuerliche Absetzbarkeit von Gesund­heits­kosten

Privat getragene Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können als „außerordentliche Belastung“ als Gesundheits­kosten steuerlich geltend gemacht werden. Individuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Private Krankenkassen

Die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung werden von den privaten Versicherungen, in Abhängigkeit ihres individuellen Tarifes und in Abhängigkeit der gewählten Zahnspangenart, bis zu 100 % übernommen. Vor einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung erstellen wir einen individuellen Heil- und Kostenplan, welchen Sie zur Überprüfung der Kosten­erstattung vor der Behandlung bei der privaten Versicherung einreichen.