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Kosten für kieferortho­pädische Behandlung in Köln

Die Frage nach den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in Köln beschäftigt viele Patientinnen und Patienten bereits vor dem ersten Beratungsgespräch. Dabei hängen die entstehenden Kosten von zahlreichen individuellen Faktoren ab und lassen sich nicht pauschal festlegen.

Entscheidend sind unter anderem die Art und der Umfang der Zahn- und Kieferfehlstellung, die gewünschte Behandlungsmethode, die Behandlungsdauer sowie die verwendeten Materialien und Apparaturen. Jede kieferorthopädische Behandlung wird daher individuell geplant und auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.

In der Fachpraxis Dr. Ute Pilot KFO Rodenkirchen legen wir großen Wert auf eine transparente und verständliche Beratung. Nach einer ausführlichen Untersuchung erläutern wir Ihnen die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und informieren Sie über die zu erwartenden Rahmenbedingungen Ihrer individuellen Therapie.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Behandlungslösung zu finden, die medizinisch sinnvoll ist und gleichzeitig Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.

Gesetzliche Krankenkassen

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr
GESETZLICHE KRANKENKASSEN – Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr
Die sogenannte kiefer­ortho­pädische Indikations­gruppe – KIG genannt – ist eine Richtlinie der gesetzlichen Krankenkassen für die kieferorthopädische Einteilung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Vor einer kiefer­orthopädischen Behandlung findet eine Einteilung der Zahn- und Kieferfehlstellung in dieses 5-Stufen-Systems statt. Die Übernahme der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung durch die gesetzlichen Kranken­kassen findet erst ab der KIG-Stufe 3 statt. Auch wenn aus kieferorthopädischer Sicht eine Behandlung der Gruppen 1 bis 2 medizinisch notwendig ist, müssen die Kosten für die Behandlung selbst beziehungs­weise privat getragen werden. Die Einstufung der Zahnfehl­stellungen erfolgt nach exakt messbaren Kriterien, wird von den Krankenkassen registriert und stichprobenartig von Gutachtern überprüft.

KIG-Einteilung 1-5

Grad 1: Leichte Zahnfehlstellungen, deren Korrektur eher aus hygienischen und ästhetischen Gründen ratsam ist

Grad 2: Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, welche aus hygienischen und medizinischen Gründen behandelt werden sollten

Grad 3: Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen

Grad 4: Strakt ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch dringend behandelt werden müssen

Grad 5: Extrem stark Ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche aus medizinischen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen

Kosten­übernahme der gesetzlichen Kranken­kasse nach dem 18. Lebensjahr

Die Kosten einer kieferortho­pädischen Behandlung bei Patienten über 18 Jahre werden nur in bestimmten Ausnahme­fällen übernommen. In ausge­prägten Behandlungs­fällen, in denen eine kieferortho­pädische Therapie mit einer kiefer­chirurgischen Behandlung kombiniert werden muss (Dysgnathie-Behandlung), erfolgt auch nach dem 18. Lebensjahr noch eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen. Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen, ob mit durch­sichtigen Alignern oder einer festen Zahnspange von innen oder außen, müssen von gesetzlich versicherten Patienten über 18 Jahre privat bezahlt werden.

Zinsfreie Ratenzahlung

Die Fachpraxis für Kieferortho­pädie Dr. Ute Pilot bietet allen Patienten, welche die Behand­lung selbst beziehungsweise privat zahlen müssen eine zinsfreie Ratenzahlung an. Dies besprechen wir bei der Beratung persönlich und stets individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

Steuerliche Absetzbarkeit von Gesund­heits­kosten

Privat getragene Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können als “außerordentliche Belastung” als Gesundheits­kosten steuerlich geltend gemacht werden. Individuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Private Krankenkassen

Die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung werden von den privaten Versicherungen, in Abhängigkeit ihres individuellen Tarifes und in Abhängigkeit der gewählten Zahnspangenart, bis zu 100 % übernommen. Vor einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung erstellen wir einen individuellen Heil- und Kostenplan, welchen Sie zur Überprüfung der Kosten­erstattung vor der Behandlung bei der privaten Versicherung einreichen.