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Kieferorthopädie – Kieferchirurgie

Stark ausgeprägte, knöchern bedingte Fehlstellungen können zu starken funktionellen Einschränkungen und damit einhergehend zu einem hohen Leidensdruck führen. In einigen Fällen ist die rein konservative Therapie nicht immer ausreichend und es kann eine kombiniert kieferorthopädisch- kieferchirurgische Behandlung notwendig werden.

In enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen betreuen wir Sie in allen Schritten dieser kombinierten Behandlung. Von der transparenten und ausführlichen Beratung, über die präzise Therapieplanung bis hin zur Durchführung des operativen Eingriffs durch unsere chirurgischen Partner und die kieferorthopädische Betreuung vor, während und nach dem operativen Eingriff.

Dringlichkeit und erhöhte Indikation besteht, wenn ein Behandlungsbeginn nach dem Wachstumsabschluss erfolgt, wenn funktionell einschränkende Fehlbisse und Asymmetrien auftreten oder eine deutliche Änderung des Profils gewünscht wird. Zum einen können diese Probleme teils kosmetisch sein, zum anderen haben Sie einen großen Einfluss auf die Gesundheit und das persönliche Wohlbefinden.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die individuellen Möglichkeiten, die Risiken, den Ablauf und eventuelle Alternativen. Ihre Praxis für Kieferorthopädie in Köln Rodenkirchen steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

Unsere Behandlungsschwerpunkte in Köln

Unsichtbare Zahnspangen

INVISALIGN®

LINGUAL­TECHNIK

KERAMIK BRACKETS

FAQ Köln Roden­kirchen
FAQ Kombinations­therapie
Bei welchen Anomalien ist eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung indiziert?

Zu den schweren Kieferanomalien gehören

  • angeborene Missbildungen des Gesichts und der Kiefer wie zum Beispiel die Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte,
  • Fehlbisse, die durch Fehlstellung von Ober-/Unterkiefer verursacht sind (skelettale Dysgnathien) oder
  • verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen,

die mindestens den kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 zugeordnet sind und einer kieferchirurgischen Behandlung bedürfen. Ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, besprechen wir gerne in einem ersten Beratungsgespräch.

Bei welchen Fehlstellungen beteiligt sich die Krankenkenkasse auch nach dem 18. Lebensjahr?
Die Krankenkasse beteiligt sich bei angeborenen Missbildungen des Gesichts und der Kiefer wie zum Beispiel die Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte, bei Fehlbissen, die durch Fehlstellung von Ober-/Unterkiefer verursacht sind (skelettale Dysgnathien) oder beo verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen, die mindestens den kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 aufweisen, an den Kosten.

Neugierig geworden?

Lassen Sie sich beraten!

Kieferorthopädie – Kieferchirurgie